- Was das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) ist und welche Umsätze davon betroffen sind.
- Wie Sie die OSS-Funktion aktivieren und die ausländische Umsatzsteuer direkt am Buchungssatz mit dem passenden OSS-Steuerschlüssel erfassen.
- Wie Sie die OSS-Meldedaten über die OSS-Auswertung auslesen und an das Bundeszentralamt für Steuern übergeben.
Sobald Unternehmen die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 € für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe überschreiten, werden diese im jeweiligen Zielland steuerpflichtig. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) dient hierbei als zentrale Vereinfachung: Statt sich in jedem EU-Land einzeln steuerlich zu registrieren, können Unternehmen nach einmaliger Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) alle EU-Umsätze gebündelt melden.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel OSS-Verfahren im E-Commerce: EU-Umsatzsteuer einfach verbuchen und melden in unserem Steuer-Wiki.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die OSS-Funktion in BuchhaltungsButler aktivieren und die entsprechenden Buchungen korrekt erfassen.“
One-Stop-Shop (OSS): Einrichtung und Verbuchung in BuchhaltungsButler
Einmalige Grundeinstellungen vornehmen
Bevor Sie OSS-Steuerschlüssel in der Buchungsmaske nutzen können, aktivieren und konfigurieren Sie die Funktion in den Stammdaten.
Schritt-für-Schritt-Einrichtung:
- Navigieren Sie zu Steuerliche Einstellungen → OSS Einstellungen.
- Aktivieren Sie das Kontrollkästchen OSS.
- Hinterlegen Sie Ihre Herkunftsländer inklusive der jeweiligen USt-ID / Steuernummer des Landes.
Wichtig für den DATEV-Export: Die Angabe der USt-ID/Steuernummer beim Herkunftsland ist zwingend erforderlich, da diese Information beim DATEV-Export mit übergeben wird und für eine ordnungsgemäße Übergabe an Ihre Steuerberatung essenziell ist. - Wählen Sie Ihre Zielländer aus.
Praxis-Tipp: Schränken Sie die Auswahl gezielt auf die EU-Länder ein, in die Sie tatsächlich liefern oder Leistungen erbringen. Dadurch verkürzen Sie das Dropdown-Menü in der täglichen Buchungsmaske erheblich und sorgen für mehr Übersichtlichkeit beim Buchen. -
Wählen Sie Ihre Standard-Umsatzart (Lieferung oder Sonstige Leistung). Sollten Sie beide Umsatzarten anbieten, wählen Sie die Variante, die den Hauptteil Ihrer Geschäftsvorfälle ausmacht.
Grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle verbuchen
Nach der Aktivierung stehen Ihnen beim Buchen die spezifischen OSS-Steuerschlüssel zur Verfügung.
Ablauf bei der Verbuchung:
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Öffnen Sie die Buchungsmaske und wählen Sie den passenden OSS-Steuerschlüssel aus (z. B. OSS Fernverkauf (Inland), OSS Fernverkauf (Auslandslager) für Warenlieferungen oder OSS Dienstleistung für sonstige Leistungen).
- Das System blendet automatisch die relevanten Detailfelder ein:
- Herkunftsland
- Zielland (ausgewählt aus Ihren zuvor eingegrenzten Favoriten)
- Steuersatz
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USt-ID / Steuernummer
- Auswahl des Steuersatzes: Auf Basis des gewählten Ziellandes schlägt das System automatisch den dort gültigen Regelsteuersatz vor. Über das Dropdown-Menü im Feld Steuersatz können Sie jederzeit flexibel zwischen allen im jeweiligen Zielland gültigen Steuersätzen wählen (z. B. Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz oder weitere länderspezifische Sondersteuersätze).
Flexibilität beim Kontenrahmen & Abstimmung mit der Steuerberatung
Sie können das OSS-Verfahren flexibel nutzen und zwischen verschiedenen Vorgehensweisen wählen:
- DATEV-Standard: Nutzung der Standard-Erlöskonten für OSS aus dem DATEV-Kontenrahmen.
- Individuelle Erlöskonten: Nutzung eigener Erlöskonten ohne Steuerautomatik (z. B. Erlöse PL/OSS oder Erlöse FR/OSS).
Automatische Steuerverbuchung:
Unabhängig davon, welches Erlöskonto Sie verwenden: Allein durch die Auswahl des passenden OSS-Steuerschlüssels berechnet und verbucht das System die fällige Umsatzsteuer automatisch auf das korrekte Sammelkonto für im Ausland steuerpflichtige Umsätze.
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Wichtiger Hinweis zur Kontenwahl: Stimmen Sie im besten Fall vorab mit Ihrer Steuerberatung ab, welche Erlöskonten für Ihr Unternehmen genutzt werden sollen. Wenn Sie unterjährig auf die OSS-Funktionalität wechseln, kann es sinnvoll sein, die bis dahin genutzten Erlöskonten zunächst fortzuführen und den Wechsel der Kontenstruktur erst zum Jahreswechsel vorzunehmen. Solche organisatorischen Entscheidungsschritte sollten Sie stets individuell mit Ihrer Steuerberatung evaluieren. |
Effizienz steigern: Automatisierungsregeln, CSV-Importe und Batch-Booking
Um den manuellen Aufwand bei wiederkehrenden EU-Umsätzen auf ein Minimum zu reduzieren, sind die OSS-Steueroptionen vollständig in die Automatisierung integriert:
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Automatisierungsregeln: Hinterlegen Sie OSS-Steuerschlüssel in Ihren Buchungsregeln, damit wiederkehrende Rechnungen aus dem EU-Ausland direkt beim Import korrekt kontiert und mit den passenden Ländern versehen werden.
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CSV-Import: Übertragen Sie OSS-Buchungssätze nahtlos aus Drittsystemen. Übergeben Sie dazu einfach die benötigten Parameter (Herkunftsland, Zielland sowie den jeweiligen EU-Steuersatz) über Ihre CSV-Datei. Wählen Sie beim Buchungssatzimport hierfür die Konfiguration 5 aus.
- Sammelbuchung (Batch-Booking): Wenden Sie OSS-Steuerschlüssel auf eine Vielzahl gleichartiger Buchungen gleichzeitig an, statt die Einzelfelder bei jeder Buchung manuell auszuwählen.
Auswertung der Daten und Meldung an das BZSt
Für die Meldung über das One-Stop-Shop-Verfahren benötigen Sie für jedes Land, in dem Sie im Meldezeitraum Umsätze erlöst haben, die fällige Umsatzsteuer und den Nettoumsatz.
Unter “Abschluss” steht Ihnen dafür die OSS-Auswertung zur Verfügung.
Sie gliedert alle OSS-relevanten Buchungen des gewählten Meldezeitraums – genau wie die OSS-Meldung selbst – in die vier Satzarten:
- OSS Fernverkauf (Inland) – Lieferungen von Gegenständen aus Deutschland als Ihrem Ansässigkeitsstaat
- OSS Fernverkauf (Auslandslager) – Lieferungen von Gegenständen aus einem Lager in einem anderen EU-Land
- OSS Dienstleistung – sonstige Leistungen an Privatpersonen im EU-Ausland
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OSS Fernverkauf (EU an EU) – Lieferungen von Gegenständen aus einem anderen EU-Land in ein anderes EU-Land
Innerhalb jeder Satzart werden die Buchungen je Zielland und Steuersatz zu Nettoumsatz und fälliger Umsatzsteuer zusammengefasst. Die Auswertung lässt sich direkt als CSV-Datei herunterladen.
Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern
Eine direkte elektronische Schnittstelle zum Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gibt es aktuell noch nicht, da dies von der Meldebehörde nicht unterstützt wird.
Die exportierte CSV-Datei ist jedoch bereits im vom BZSt geforderten Format aufbereitet, sodass Sie sie direkt im BZSt Online-Portal hochladen können. Die Steuererklärung für das OSS-Verfahren erfolgt weiterhin quartalsweise jeweils bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Quartals folgt.
| Beachten Sie, dass für die OSS-Quartalsmeldung keine Dauerfristverlängerung gilt und auch Nullmeldungen abgegeben werden müssen.. |
Tipps und Tricks in BuchhaltungsButler
Diese beiden Tipps beziehen sich auf die Verbuchung der unterschiedlichen Steuerfälle und sorgen sowohl für eine höhere Automatisierung bei der Verbuchung, als auch für eine Reduzierung des Fehlerpotenzials.
Einsatz von Automatisierungsregeln über Codes
Wenn Sie das Layout Ihrer Rechnungen individuell gestalten können, empfiehlt es sich, dass Sie je Steuerfall individuelle “Codes” im Fließtext der Rechnung platzieren. Diese Codes wiederum können Sie dann als Kriterium für die Automatisierungsregeln definieren. Auf diesem Weg buchen sich Ihre Ausgangsrechnungen wie von selbst.
Automatisierungsregeln und Code können wie folgt aussehen:
Import der Ausgangsrechnungen über den CSV-Import
Wenn Ihr Warenwirtschaftssystem oder Ihre Faktura einen Export der Ausgangsrechnungen in Form von Buchungssätzen ermöglicht, können Sie die oben beschriebenen Buchungskonten auch bereits im vorgelagerten System hinterlegen und Ihre Ausgangsrechnungen auf diesem Weg in Form von Debitorenbuchungen zu BuchhaltungsButler übertragen. Den Import von Buchungssätzen haben wir in unserer Wissensdatenbank beschrieben.
| Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auf diesem Weg keine Belegbilder mit übertragen werden. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Belege bereits im vorgelagerten System revisionssicher gespeichert sind. |
| Wichtige Information: Bitte beachten Sie, dass die Thematik des One-Stop-Shops tief in das Umsatzsteuerrecht hineinreicht. Gemäß §6 StBerG dürfen wir hierbei nur in eingeschränktem Umfang unterstützen. Bei Anfragen, die über den Inhalt dieses Wissensdatenbank-Artikels hinausgehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. |