Abschreibungen werden in BuchhaltungsButler im Menüpunkt "Erweitert" gebucht.
Sie buchen dort zum Jahresende das Aufwandskonto (“AfA-Konto”) im Soll und das entsprechende Bestandskonto im Haben ein. Ein Buchungsbeispiel veranschaulicht die erforderlichen Buchungen in Ihrem Account.
Was sind Abschreibungen?
Mit Hilfe von Abschreibungen werden die Wertminderungen von Anlagegütern erfasst. So wird der Aufwand nicht im Jahr der Anschaffung angegeben, sondern aufgeteilt auf die Jahre der Nutzung mit der Buchung der Abschreibung.
Die gängigste und hier erläuterte Abschreibungsart ist die lineare Abschreibung nach Nutzungsdauer. Um in Bezug auf Abschreibungen eine Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist die Nutzungsdauer von Anlagegütern durch das Finanzamt in sog. Abschreibungstabellen (“AfA-Tabellen” = Absetzung durch Abnutzung) veröffentlicht. Ab einem Wert > EUR 1.000 muss nach der amtlichen AfA-Tabelle abgeschrieben werden.
Weitere Informationen zur Wahl der Abschreibungsmethoden bei geringwertigen Wirtschaftgütern mit einem Wert von unter EUR 1.000 und generell zu den unterschiedlichen Abschreibungsarten finden Sie hier in unserem Steuer-Wiki.
Wenn Sie Ihre Abschreibungsart wechseln möchten, lesen Sie dazu unseren Artikel zum Wechsel der Abschreibungsart in unserer Wissensdatenbank.
Hinweis: Für eine einfache und automatische Verbuchung der Abschreibung nutzen Sie unsere Anlagenverwaltung. |
Buchungsbeispiel: Abschreibung Schreibtisch lt. AfA-Tabelle
Sie erwerben im September einen Schreibtisch für EUR 2.000 netto.
Lautet AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer für Büroeinrichtung 13 Jahre.
Beim Kauf buchen Sie den Gesamtbetrag auf das Anlagekonto Büroeinrichtung (420 | 650 )* und benutzen, sofern zutreffend, den Steuerschlüssel 19% VSt. Sie buchen auf dem Bankkonto:
*(SKR03 | SKR04)
Handelt es sich, wie in unserem Beispiel, um einen unterjährigen Anschaffungszeitpunkt, wird der Abschreibungsbetrag im ersten und im letzten Jahr auf die Nutzungsmonate des Wirtschaftsguts umgerechnet.
Die Berechnung dafür funktioniert wie folgt:
- EUR 2.000 : 13 Jahre = EUR 153,84
Wegen der unterjährigen Anschaffung im September können in Jahr 1 von EUR 153,84 ein Drittel geltend gemacht werden:
- EUR 153,84 : 12 Monate = EUR 12,82
- EUR 12,82 * 4 Monate = EUR 51,28
Im letzten Jahr 8 Monate, demnach:
- EUR 12,82 * 8 Monate = EUR 102,56
In Jahr 1 buchen Sie am 31.12.:
Sie buchen in den Jahren 2-12 am 31.12.:
Sie buchen in Jahr 13 am 31.12.:
Hinweis: Aus Vereinfachungsgründen wird in unserem Buchungsbeispiel einmal im Jahr die Abschreibung gebucht. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie dies ebenso handhaben möchten oder eine monatliche Abschreibung vorziehen. |