Erhaltener oder gewährter Skonto wird mithilfe einer Teilbuchung an der Zahlung erfasst. Hierbei muss auf die korrekte Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer geachtet werden.
Was ist Skonto?
Für die Buchhaltung ist die Verbuchung der Skonti relevant, da in diesen Fällen der Rechnungsbetrag vom Zahlungsbetrag abweicht und die Rechnungsminderung erfasst werden muss.
Wichtig ist, dass der Beleg nicht einfach bei der Erfassung um den Skontobetrag gemindert werden darf. Der Beleg ist mit der Gesamtsumme als Erlös oder Aufwand zu erfassen. Etwaiger in Abzug gebrachter Skonto wird mit der Zahlung im Rahmen einer Teilbuchung erfasst und als negativer Betrag (dies sorgt für den Soll-/Haben-Tausch in BuchhaltungsButler) abgegrenzt.
So haben Sie den Erlös oder Aufwand in voller Höhe erfasst und in Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) die erhaltenen oder gewährten Skonti korrekt ausgewiesen.
Skonto und Umsatzsteuer/Vorsteuer
Beachten Sie, dass der Skontoabzug mit dem Steuersatz der Rechnung gebucht werden muss. Skonto ist umsatzsteuerlich relevant und mit dem Abzug von Skonto wird mit der Zahlung auch die Korrektur der Umsatzsteuer/Vorsteuer notwendig. Dies tun Sie, indem Sie bei der Zahlung den Skonto mit dem der Rechnung zugrundeliegenden Steuersatz erfassen.
Beide Szenarien, die des erhaltenen Skonto und die des gewährten Skonto, werden nachfolgend erläutert und der richtige Umgang in BuchhaltungsButler aufgezeigt.
Hinweis: Der Differenzbetrag für die Buchung der Skonti wird Ihnen bei der Belegzuweisung angezeigt oder kann anhand des angezeigten Rechnungsbetrags im Vergleich zum Zahlbetrag errechnet werden. |
Erhaltene Skonti verbuchen
- Splitbuchung auswählen
- Nach “Erhaltene” oder “Skonti” im Stichwortverzeichnis suchen
- Steuersatz auswählen
- Negativen Betrag eingeben
- Wichtig: Wenn Sie den Beleg kreditorisch eingebucht haben, wird in der ersten Zeile statt des Aufwands- das Kreditorenkonto eingetragen.
Gewährte Skonti verbuchen
- Splitbuchung auswählen
- Nach “Gewährte” oder “Skonti” im Stichwortverzeichnis suchen
- Steuersatz auswählen
- Negativen Betrag eingeben
- Wichtig: Wenn Sie den Beleg debitorisch eingebucht haben, wird in der ersten Zeile statt des Erlös- das Debitorenkonto eingetragen.
Besonderheiten durch die Mehrwertsteuer-Senkung
In der Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 galten die gesenkten Mehrwertsteuersätze von 16% anstatt 19% und 5% anstatt 7%.
Die Buchungskonten Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer (3736 I 5736)* und Gewährte Skonti 19% USt. (8736 I 4736) lassen sich, wie bereits im Namen beschrieben, ausschließlich mit 19% bebuchen. Es ist dennoch möglich, auch die Steuersätze 16% und 5% zu verbuchen. Für jedes der Konten mit einem expliziten Steuersatz im Namen existiert auch ein Konto ohne expliziten Steuersatz. Diese lauten dann beispielsweise Erhaltene Skonti oder Gewährte Skonti. Wählen Sie für die betroffenen Sachverhalte einfach das allgemeine Konto aus und verbuchen Sie den Sachverhalt mit dem impliziten Steuersatz “16/19% …”. Auf Grundlage des Buchungsdatums wird dann der korrekte Steuersatz verbucht und der richtige BU-Schlüssel im Hintergrund eingetragen. Benötigen Sie weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung, dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel zur Mehrwertsteuersenkung in der Wissensdatenbank.