Sachverhalte, die der Differenzbesteuerung unterliegen, können mithilfe von separaten, manuell angelegten Konten erfasst werden. Hierbei gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Grundlagen für die Differenzbesteuerung
Laut § 25a des Umsatzsteuergesetz (UStG) wird bei der Differenzbesteuerung nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis besteuert. Allerdings gilt dies nur bei Waren, die von privat gekauft wurden und bei denen kein Vorsteuerabzug angewendet werden kann.
Aus Gründen der Vereinfachung wird bei dieser Art von Besteuerung immer ein Steuersatz von 19% angewandt. Interessant ist die Differenzbesteuerung für Wiederverkäufer von körperlich beweglichen Gegenständen. Darunter fallen zum Beispiel Gebrauchtwagenhändler, Kunsthändler sowie alle Unternehmen im Bereich Secondhand.
Eine ausführliche Erläuterung zur Anwendbarkeit und Bemessungsgrundlage der Differenzbesteuerung finden Sie auch in unserem Steuer-Blog.
Welche Buchungskonten werden für die Differenzbesteuerung benötigt?
Da die Aufzeichnungen getrennt zu führen sind und für den Unternehmer Aufzeichnungspflicht besteht, sollten Sie separate Konten für die Differenzbesteuerung einrichten.
Damit die Trennung deutlich wird, können Sie beispielsweise diese Konten für den Wareneinkauf anlegen:
- Wareneingang Einzeldifferenz
- Wareneingang Gesamtdifferenz
Für beide Konten empfiehlt sich das Konto Wareneingang (3200 | 5200)* als Vorlagenkonto.
Um auch den Warenverkauf deutlich zu trennen, könnten folgende Konten ergänzend angelegt werden:
- Erlöse Einzeldifferenz ohne Umsatzsteuer
- Erlöse Einzeldifferenz mit Umsatzsteuer
- Erlöse Gesamtdifferenz ohne Umsatzsteuer
- Erlöse Gesamtdifferenz mit Umsatzsteuer
Bei diesen Konten eignet sich das Konto Umsätze / Erlöse (8200 | 4200)* als Vorlagenkonto.
Eine detaillierte Anleitung, wie Sie individuelle Buchungskonten anlegen, finden Sie in unserer Wissensdatenbank.
*(SKR03 | SKR04)
Buchungsbeispiel Differenzbesteuerung (Einzeldifferenz)
Der Gebrauchtwarenhändler Müller kauft ein Notebook für EUR 600,00 von einer Privatperson. Dies kann folgendermaßen gebucht werden.
Ansicht Buchungsbeispiel beim Einkauf im Bereich Zahlungen (SKR03)
Dieses Notebook verkauft Herr Müller für EUR 900,00.
Ansicht Buchungsbeispiel beim Verkauf im Bereich Zahlungen (SKR03)
Auf diese Weise versteuert der Unternehmer nur den entsprechend der Bemessungsgrundlage notwendigen Anteil, und zwar die Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Verkaufspreis.
Anwendung der Gesamtdifferenz
Übersteigt der Wert der Ware den Einkaufspreis von EUR 500,00 nicht, ist im § 25a Abs. 4 UStG die Möglichkeit der Gesamtdifferenzbesteuerung geschaffen worden. Anstelle der Einzeldifferenz kann eine Gesamtdifferenz gebildet werden, welche einmal im Jahr ausgewiesen wird. Die Bemessungsgrundlage ermittelt sich durch den Unterschiedsbetrag aller Einkaufspreise und aller Verkaufspreise eines Besteuerungszeitraums. Die Differenzbesteuerung darf hierbei nicht nur auf bestimmte Warengruppen beschränkt werden. So müssen alle Umsätze mit Waren, deren Einkaufspreise EUR 500,00 nicht überschreiten, der Gesamtdifferenzbesteuerung unterworfen werden. Wenn Sie sich für die Gesamtdifferenzbesteuerung entscheiden, sind Sie während des gesamten Besteuerungszeitraumes daran gebunden.
In BuchhaltungsButler würden Sie ähnlich wie bei der Buchung der “Einzeldifferenz” den Unterschiedsbetrag zum Einkaufspreis über eine Teilbuchung darstellen. Hier an der Beispielbuchung im Bereich “Zahlungen” ersichtlich:
Über die Nutzung der individuellen Konten haben Sie zu jeder Zeit die Summe Ihrer getätigten Verkäufe in Ihren Auswertungen im Bereich “Abschluss” im Blick.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen gerne an Ihre/Ihren Steuerberater/in.