- Was der Anlagenspiegel ist und wer ihn benötigt.
- Wie Sie den Anlagenspiegel in BuchhaltungsButler erstellen und als PDF oder CSV herunterladen.
- Wie Sie die Zeilen und Spalten des Anlagenspiegels lesen.
- Was Sie tun können, wenn ein Anlagegut im Anlagenspiegel fehlt.
Der Anlagenspiegel zeigt, wie sich Ihr Anlagevermögen innerhalb eines Wirtschaftsjahres entwickelt hat. BuchhaltungsButler erstellt ihn automatisch aus den Anlagegütern, die Sie in der Anlagenverwaltung erfasst haben.
Was ist der Anlagenspiegel?
Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände und Rechte, die Ihr Unternehmen dauerhaft nutzt – zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung oder Software-Lizenzen. Der Anlagenspiegel (auch Anlagengitter genannt) fasst diese Anlagegüter zu Gruppen zusammen und zeigt für jede Gruppe:
- was zu Beginn des Wirtschaftsjahres vorhanden war,
- was im Laufe des Jahres hinzugekommen oder weggefallen ist,
- wie viel abgeschrieben wurde und
- welcher Buchwert am Ende des Jahres übrig bleibt.
Wer braucht einen Anlagenspiegel?
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) müssen den Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ihres Jahresabschlusses angeben. Kleine Kapitalgesellschaften – dazu zählen die meisten kleinen GmbHs und UGs – sind davon nach § 288 Abs. 1 HGB befreit.
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist der Anlagenspiegel hilfreich: Er gibt Ihnen und Ihrer Steuerberatung einen schnellen Überblick über das Anlagevermögen und hilft dabei, die Anlagekonten mit der Bilanz abzustimmen.
| Hinweis: Der Anlagenspiegel dient der Dokumentation und Abstimmung. Er wird nicht mit der E-Bilanz an das Finanzamt übermittelt. |
Anlagenspiegel erstellen
| Klickpfad: „Abschluss“ → „Auswerten & Exportieren“ → „Anlagenspiegel“ |
- Öffnen Sie über den oben genannten Klickpfad das Fenster „Anlagenspiegel“.
- Wählen Sie unter „Zeitraum“ das gewünschte Wirtschaftsjahr aus. Auch abweichende Wirtschaftsjahre (z.B. 01.07. bis 30.06.) stehen zur Auswahl. Beim laufenden Wirtschaftsjahr endet der Zeitraum mit dem heutigen Datum.
- Aktivieren Sie bei Bedarf den „Vorjahresvergleich“. Der Anlagenspiegel zeigt dann zusätzlich den Buchwert zum Ende des Vorjahres an.
- Klicken Sie auf „Generieren“.
BuchhaltungsButler zeigt Ihnen den Anlagenspiegel zunächst als Übersicht an. So können Sie die Werte prüfen, bevor Sie die Datei herunterladen. Erst jetzt entscheiden Sie, in welchem Format Sie den Anlagenspiegel speichern möchten: Klicken Sie unten rechts auf „CSV“ oder „PDF“. Möchten Sie den Zeitraum oder den Vorjahresvergleich ändern, klicken Sie unten links auf „Einstellungen ändern“ und danach erneut auf „Generieren“.
| Tipp: Das PDF eignet sich zum Ablegen und Weitergeben, zum Beispiel an Ihre Steuerberatung. Die CSV-Datei können Sie in Excel oder einem anderen Tabellenprogramm öffnen und weiterverarbeiten. |
Aufbau des Anlagenspiegels
Zeilen: Gruppen des Anlagevermögens
Die Anlagegüter werden nach der Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 2 HGB) in drei Gruppen eingeteilt:
- Immaterielle Vermögensgegenstände – z.B. Software, Lizenzen oder ein erworbener Firmenwert
- Sachanlagen – z.B. Grundstücke und Gebäude, Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Finanzanlagen – z.B. Beteiligungen oder Wertpapiere des Anlagevermögens
Innerhalb jeder Gruppe sehen Sie die einzelnen Bilanzpositionen, darunter eine Summenzeile je Gruppe und ganz unten die Summe des gesamten Anlagevermögens. Positionen, in denen Sie keine Anlagegüter haben, werden nicht angezeigt.
Spalten: Anschaffungskosten, Abschreibungen und Buchwert
Die Spalten lesen Sie von links nach rechts in drei Blöcken: zuerst die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), dann die Abschreibungen (AfA) und zum Schluss der Buchwert.
| Spalte | Bedeutung |
| AHK 01.01. | Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aller Anlagegüter, die zu Beginn des Wirtschaftsjahres vorhanden waren |
| Zugänge | Anschaffungskosten der Anlagegüter, die im Wirtschaftsjahr angeschafft oder übernommen wurden |
| Abgänge (AHK) | Anschaffungskosten der Anlagegüter, die im Wirtschaftsjahr verkauft oder ausgebucht wurden |
| AHK 31.12. | Anschaffungskosten zum Ende des Wirtschaftsjahres (AHK 01.01. + Zugänge − Abgänge) |
| Kum. AfA 01.01. | Summe aller Abschreibungen bis zum Beginn des Wirtschaftsjahres |
| AfA des Geschäftsjahres | Abschreibungen, die im Wirtschaftsjahr gebucht wurden – einschließlich der Auflösung von Sammelposten |
| Abgänge (AfA) | Bisherige Abschreibungen der Anlagegüter, die im Wirtschaftsjahr ausgebucht wurden |
| Kum. AfA 31.12. | Summe aller Abschreibungen zum Ende des Wirtschaftsjahres |
| Buchwert 31.12. | Restwert zum Ende des Wirtschaftsjahres (AHK 31.12. − Kum. AfA 31.12.) |
| Buchwert 31.12. VJ | Buchwert zum Ende des Vorjahres – nur bei aktiviertem Vorjahresvergleich |
Die Datumsangaben in den Spaltenköpfen richten sich nach Ihrem Wirtschaftsjahr. Bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr stehen dort entsprechend Beginn und Ende Ihres Wirtschaftsjahres.
|
Beispiel: Sie kaufen am 01.01.2025 eine Maschine für 12.000 € und schreiben sie über 10 Jahre ab, also 1.200 € pro Jahr. Im Anlagenspiegel für 2026 erscheint die Maschine so:
|
Wie Abschreibungen berechnet werden, erfahren Sie in unserem Artikel Abschreibungen berechnen und verbuchen.
Gut zu wissen
Laufendes Wirtschaftsjahr: Erstellen Sie den Anlagenspiegel während des Jahres, enthält er nur die Abschreibungen, die bis dahin gebucht wurden. Die Anlagenverwaltung bucht Abschreibungen zum Monatsende, Sammelposten werden einmal jährlich zum Jahresende aufgelöst. Die endgültigen Werte erhalten Sie nach Ablauf des Wirtschaftsjahres. Mehr zu Sammelposten finden Sie in unserem Artikel Abschreibungsart zwischen GWG und Sammelposten ändern.
Übernommene Anlagegüter: Haben Sie Anlagegüter aus einem anderen Programm übernommen, zeigt der Anlagenspiegel die ursprünglichen Anschaffungskosten. Die Abschreibungen aus der Zeit vor der Übernahme sind in der kumulierten AfA enthalten.
Verkaufte Anlagegüter: Beim Verkauf weist der Anlagenspiegel nur die Anschaffungskosten und die bis dahin angefallenen Abschreibungen als Abgang aus. Ein Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf erscheint nicht im Anlagenspiegel, sondern in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Nicht abgebildete Vorgänge: Außerplanmäßige Abschreibungen, Zuschreibungen, Teilabgänge und Umbuchungen zwischen Anlagenklassen (z.B. von „Anlagen im Bau“ zu „Gebäude“) weist der Anlagenspiegel derzeit nicht aus. Gab es solche Vorgänge in Ihrem Unternehmen, stimmen Sie den Anlagenspiegel bitte mit Ihrer Steuerberatung ab.
Ein Anlagegut fehlt im Anlagenspiegel
Der Anlagenspiegel berücksichtigt ausschließlich Anlagegüter aus der Anlagenverwaltung. Fehlt ein Anlagegut, prüfen Sie Folgendes:
- Ist das Anlagegut in der Anlagenverwaltung angelegt? Buchungen direkt auf ein Anlagekonto, ohne dass ein Anlagegut angelegt wurde, erscheinen nicht im Anlagenspiegel. Legen Sie das Anlagegut nachträglich in der Anlagenverwaltung an.
- Wurde das Anlagegut aus einem anderen Programm übernommen? Übertragen Sie es über „Bestehendes Anlagegut übernehmen“ in die Anlagenverwaltung.
- Haben Sie das richtige Wirtschaftsjahr gewählt? Ein Anlagegut erscheint nur in den Jahren, in denen es zu Ihrem Anlagevermögen gehört hat.
Wie Sie Anlagegüter anlegen, übernehmen und ausbuchen, erfahren Sie in unserem Artikel zur Anlagenverwaltung. Wie Sie anschließend die Bilanz erstellen, lesen Sie im Artikel Bilanz – Erklärung und Übermittlung.