- Wie Sie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) für einen gewählten Zeitraum generieren und einsehen.
- Welche GuV-Formate und Zusatzoptionen Ihnen dabei zur Verfügung stehen.
- Wie Sie die GuV exportieren, um sie mit Ihrem Steuerberater zu teilen oder weiterzuverarbeiten.
- Wie sich die GuV von der BWA und der EÜR unterscheidet.
- Wie Sie den Zugriff auf die GuV steuern.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt Ihnen, wie sich Ihre Erträge und Aufwendungen in einem gewählten Zeitraum zu Ihrem Jahresergebnis verdichten. Sie ist Teil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und richtet sich in erster Linie an bilanzierende Unternehmen. In BuchhaltungsButler steht Ihnen die GuV derzeit für die Kontenrahmen SKR03 oder SKR04 zur Verfügung; welchen Kontenrahmen Sie nutzen, legen Sie wie in Kontenrahmen und Sachkontenlänge wählen beschrieben fest.
GuV generieren
So generieren Sie die GuV für Ihr Unternehmen:
- Öffnen Sie im Bereich "Abschluss" den Punkt "Gewinn- und Verlustrechnung".
- Wählen Sie das gewünschte GuV-Format:
- Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Absatz 2 HGB): die vollständige Gliederung, die für alle bilanzierenden Unternehmen zulässig ist.
- Gewinn- und Verlustrechnung für kleine und mittelgroße Gesellschaften (§ 276 HGB): eine verkürzte Gliederung für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB.
- Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstgesellschaften (§ 275 Absatz 5 HGB): die am stärksten verkürzte Gliederung für Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB.
- Aktivieren Sie bei Bedarf die Zusatzoptionen "Vorjahresvergleich", "Prozentangabe" und/oder "Kontennachweis" — was diese Optionen bewirken, lesen Sie weiter unten.
- Wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus, zum Beispiel ein Geschäftsjahr, ein Quartal oder einen individuellen Zeitraum.
- Klicken Sie auf "Generieren".
[Screenshot: Auswahl von GuV-Format, Zusatzoptionen und Zeitraum]
Wichtig: BuchhaltungsButler berechnet die GuV auf Basis aller im gewählten Zeitraum gebuchten und bestätigten Erträge und Aufwendungen und ordnet diese nach Ihrem Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) den passenden Positionen zu. Unbestätigte Buchungen werden dabei nicht berücksichtigt — wie bei der BWA und der EÜR fließen nur bestätigte Buchungen in die GuV ein. Bei längeren Zeiträumen kann die Berechnung etwas dauern: Sie werden nach Fertigstellung per E-Mail benachrichtigt oder können die Seite nach kurzer Zeit aktualisieren.
Zusatzoptionen im Überblick
- Vorjahresvergleich: Stellt den gewählten Zeitraum einem Vorjahresvergleich gegenüber, um Entwicklungen auf einen Blick zu erkennen.
- Prozentangabe: Ergänzt die prozentuale Verteilung der einzelnen Positionen.
- Kontennachweis: Erweitert die Auswertung um den Kontennachweis der zugrunde liegenden Konten.
Mit einem Klick auf eine einzelne Position öffnen Sie den Drilldown der zugehörigen Konten und Buchungen. Wie bei der BWA und der EÜR kann die Summe der einzelnen Buchungssätze von der angezeigten Kontensumme abweichen, wenn Sie nach dem Generieren der GuV weitere Buchungen im gewählten Zeitraum vorgenommen haben.
[Screenshot: Generierte GuV mit aktivierten Zusatzoptionen und Drilldown]
GuV exportieren
Um die GuV mit Ihrem Steuerberater zu teilen oder in anderen Programmen weiterzuverarbeiten, können Sie sie exportieren:
- Öffnen Sie die generierte GuV.
- Wählen Sie unten rechts das gewünschte Format: PDF für die originalgetreue Weitergabe oder CSV/Excel für die Weiterverarbeitung in einer Tabellenkalkulation.
Verhältnis zur BWA und zur EÜR
BuchhaltungsButler bietet mit der GuV, der BWA und der EÜR drei unterschiedliche Erfolgsrechnungen, die je nach Situation relevant sind:
- Die GuV ist die handelsrechtliche Erfolgsrechnung nach HGB und Teil des Jahresabschlusses bilanzierender Unternehmen — zusammen mit der Bilanz.
- Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einnahmen-Überschuss-Rechner, die keine Bilanz aufstellen müssen.
- Die BWA ist eine kurzfristige, unterjährige Erfolgsrechnung zu internen Analysezwecken.
Welche Auswertung für Sie verpflichtend ist, richtet sich nach Ihrer Gewinnermittlungsart.
Zugriff auf die GuV verwalten
Da die GuV sensible wirtschaftliche Daten enthält, kann der Zugriff über die Nutzerverwaltung gesteuert werden. Die GuV ist hier an die Bilanz gekoppelt.
So verwalten Sie den Zugriff:
- Öffnen Sie "Nutzerverwaltung" → "Rechteverwaltung".
- Wählen Sie die betreffende Nutzerrolle aus und wechseln Sie in den Bearbeitungsmodus.
- Prüfen Sie, ob die Rolle im Bereich "Abschluss" Zugriff auf die "Bilanz" hat.
Mehr Informationen zur Nutzerverwaltung und Rechtevergabe finden Sie in unserem Artikel Nutzerverwaltung und Rechtevergabe nutzen.