Ein Wechsel von Ist- zu Soll-Versteuerung bzw. Soll- zu Ist-Versteuerung ist jederzeit möglich. Aufgrund der verwendeten Berechnungslogik kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen in den Auswertungen.
Wechsel der Besteuerungsart und Systematik in BuchhaltungsButler
In BuchhaltungsButler erfolgt die Berechnung der fälligen Umsatzsteuer anhand der zugrundeliegenden Einstellung (Ist oder Soll) fiktiv im Moment der Auswertung und wird nicht hart gebucht. Ein Wechsel der Besteuerungsart ist daher zu jedem Zeitpunkt möglich.
Um die Besteuerungsart in Ihrem Account zu wechseln, gehen Sie auf “Einstellungen” → “Steuerliche Einstellungen” → “Besteuerungsart” → “Ist-Versteuerung”/ “Soll-Versteuerung” und speichern die getroffene Einstellung.
Denken Sie bei einem Wechsel von Ist- auf Soll-Versteuerung daran, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu aktivieren. Zu der Arbeit mit Debitoren und Kreditoren empfehlen wir unseren Artikel “Mit Debitoren und Kreditoren buchen” in unserer Wissensdatenbank.
Hinweis: Wenn Sie beim Wechsel der Besteuerungsart zum Jahreswechsel offene Posten haben, die erst im neuen Jahr ausgeglichen werden, empfehlen wir Ihnen für den korrekten Umgang Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu halten, damit diese umsatzsteuerlich korrekt erfasst werden. |
Welche Auswirkungen hat ein Wechsel der Besteuerungsart?
Die Einstellung “Ist-” oder “Soll-Versteuerung” bedingt unmittelbar das Ergebnis Ihrer Auswertungen, wie die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA) oder die Kontenblätter der Summen- und Saldenliste. Mit einem Wechsel von Soll- zu Ist-Versteuerung sowie der Veränderung des Standard-Steuersatzes, verändern Sie daher auch die Auswertungen für Zeiträume in der Vergangenheit.
Praxistipp: Achten Sie beim Auswerten einer Periode zwingend darauf, diejenige Besteuerungsart einzustellen, welche für die auszuwertende Periode maßgeblich war. |