Das Saldieren der Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten ist eine klassische Jahresabschluss-Tätigkeit, die auch in BuchhaltungsButler vorgenommen werden kann. Auf diese Art und Weise wird Ihre Bilanz korrekt dargestellt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt Buchungen, die in der Regel durch Ihren Steuerberater im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden. Bitte halten Sie zunächst Rücksprache mit Ihrem Steuerberater, ob diese Buchungen für Sie relevant sind. |
Wieso müssen die Salden vorgetragen werden?
In einer perfekten Buchhaltung entspricht der Saldo aller Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten EUR 0, da die vereinnahmte Umsatzsteuer minus der verauslagten Vorsteuer exakt den geleisteten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen entspricht. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für November (im Falle einer Dauerfristverlängerung) und Dezember per Abgrenzung in das ausgewertete Jahr gebucht wurden (siehe unten).
In der Praxis ist es allerdings eher ungewöhnlich, dass der Saldo der Umsatzsteuerkonten am Ende eines Jahres bei EUR 0 aufgeht. Aus diesem Grund kommt es nach der Umsatzsteuer-Jahresmeldung in aller Regel zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung an das Finanzamt. Diese Erstattung oder Nachzahlung wird entsprechend entweder als Forderung oder als Verbindlichkeit an das Finanzamt in der Bilanz dargestellt.
In Ihrem BuchhaltungsButler-Account werden automatisch alle Konten der Klassen “Umsatzsteuer” und “Vorsteuer” zu Beginn eines Wirtschaftsjahres genullt. Der zuvor genannte Saldo wird also nicht in das Folgejahr übernommen. Sie können diesen allerdings manuell einbuchen.
Saldo manuell vortragen
Wenn Sie den Saldo manuell vortragen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Bilden Sie mit Hilfe der Summen- und Saldenliste den Saldo der folgenden Konten.
Alle Angaben sind im Kontenrahmen SKR03 | SKR04.
Umsatzsteuer
1767 | 3817 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Lieferungen
1768 | 3818 Umsatzsteuer aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen Leistungen
1769 | 3839 Umsatzsteuer aus der Auslagerung von Gegenständen aus einem Umsatzsteuerlager
1770 | 3800 Umsatzsteuer (andere Steuersätze, nicht 7% u. 19%)
1771 | 3801 Umsatzsteuer 7%
1772 | 3802 Umsatzsteuer 7% innergem. Erwerb
1774 | 3804 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb
1776 | 3806 Umsatzsteuer 19%
1777 | 3807 Umsatzsteuer EG-Lieferungen
1778 | 3808 Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtigen EU-Lieferungen 19 %
1779 | 3809 Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb ohne Vorsteuerabzug
1780 | 3820 Umsatzsteuer – Vorauszahlungen / Erstattungen
1781 | 3830 Umsatzsteuer – Vorauszahlungen 1/11 für Dauerfristverlängerung
1782 | 3832 Nachsteuer (KZ. 65)
1783 | 3851 Unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (Kz. 69)
1784 | 3834 Umsatzsteuer aus EU-Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne USt.-ID
1785 | 3835 Umsatzsteuer nach § 13 b UStG ohne VSt-Abzug
1786 | 3836 Umsatzsteuer 7% innergem. Erwerb ohne Vorsteuerabzug
1787 | 3837 Umsatzsteuer nach § 13 b UStG mit VSt-Abzug 19%
1788 | 3850 Aufgeschobene Einfuhrumsatzsteuer
sowie
Vorsteuer
1528 | 1376 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG
1529 | 1377 Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a Abs. 2 UStG
1556 | 1396 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, bewegliche Wirtschaftsgüter
1557 | 1397 Zurückzuzahlende Vorsteuer, bewegliche Wirtschaftsgüter
1558 | 1398 Nachträglich abziehbare Vorsteuer, unbewegl. Wirtschaftsgüter
1559 | 1399 Zurückzuzahlende Vorsteuer, unbewegl. Wirtschaftsgüter
1570 | 1400 Abziehbare Vorsteuer
1571 | 1401 Abziehbare Vorsteuer 7%
1572 | 1402 Abziehbare Vorsteuer 7% innerg. Erwerb
1573 | 1436 Vorsteuer aus Erwerb als letzter Abnehmer innerhalb eines Dreiecksgeschäfts
1574 | 1404 Abziehbare Vorsteuer 19% innerg. Erwerb
1576 | 1406 Abziehbare Vorsteuer 19%
1577 | 1407 Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG 19%
1578 | 1408 Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG
1584 | 1432 Abziehbare Vorsteuer aus EG-Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne USt.-ID
1587 | 1484 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63
1588 | 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
- Anschließend buchen Sie im erweiterten Buchen den ermittelten Saldo zum 01.01. auf das Konto Umsatzsteuer Vorjahr (1790 | 3841)*. Wenn Sie eine Erstattung des Finanzamts erwarten, steht das Konto Umsatzsteuer Vorjahr (1790 | 3841)* im Soll, bei einer Nachzahlung entsprechend im Haben.
- Die Zahlung auf Ihrem Bankkonto buchen Sie dann ebenfalls gegen das Konto Umsatzsteuer Vorjahr (1790 | 3841)*.
*(SKR03 | SKR04)
Abgrenzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für November und Dezember
Damit die Ermittlung des Saldenvortrags, wie oben beschrieben, korrekt möglich ist, müssen Sie die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen für die Monate November (bei Dauerfristverlängerung) und Dezember im ausgewerteten Jahr abgrenzen. Dies hat den Grund, dass die Vorauszahlungen erst im Folgejahr stattfinden, sich jedoch auf das Vorjahr beziehen. Buchen Sie hierzu die gemeldeten Werte der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, für welche die Zahlungen erst im Folgejahr stattfinden, zum 31.12. im erweiterten Buchen vom Konto Umsatzsteuer-Vorauszahlungen / Erstattungen (1780 | 3820)* auf das Konto Umsatzsteuer laufendes Jahr (1789 | 3840)*. Bei einer Vorauszahlung an das Finanzamt steht das Konto 1780 | 3820 im Soll, bei einer Erstattung im Haben.
Auf diesem Weg stellen Sie sicher, dass Sie auf dem Konto 1780 | 3820 alle Umsatzsteuer-Vorauszahlungen eines Wirtschaftsjahres erfasst haben, auch wenn die Zahlung erst im Folgejahr stattgefunden hat.
Zum 01.01. nehmen Sie dann eine Umbuchung des Saldos auf dem Konto Umsatzsteuer laufendes Jahr (1789 | 3840)* auf das Konto Umsatzsteuer Vorjahr (1790 | 3841)* vor.
Die im neuen Jahr geleisteten Zahlungen oder erhaltenen Erstattungen, die sich aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das alte Jahr ergeben, buchen Sie dann wieder gegen das Konto Umsatzsteuer Vorjahr (1790 | 3841)*, sodass sich dieses wieder ausgleicht.