Erstellen und versenden von Stornorechnungen oder Rechnungskorrekturen im Account.
Allgemeine Informationen zu Stornorechnungen
Eine Stornorechnung korrigiert eine erstellte Rechnung an einen Kunden und ist, im Gegensatz zu einer Gutschrift, eine “normale“ Rechnung mit negativem Betrag. Eine Stornorechnung muss klar als “Stornorechnung“ bzw. “Rechnungskorrektur“ bezeichnet werden und sollte auf die zu korrigierende Rechnung verweisen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Blog-Artikel Gutschriften vs. Rechnungskorrektur.
Erstellen einer Stornorechnung mit BuchhaltungsButler
- Um eine Stornorechnung zu erzeugen, erstellen Sie bitte eine neue Rechnung über das Kontextmenü im Bereich “Dokumente”. Rechnungen mit negativem Betrag werden in BuchhaltungsButler automatisch als “Rechnungskorrektur” bezeichnet.
- Schreiben Sie im Freitext, dass es sich um eine “Rechnungskorrektur zur Rechnung Nr. XXXX vom DD.MM.YYYY” handelt.
- Die Rechnung ist mit negativem Betrag zu erstellen.
Verbuchen von Rechnungskorrekturen
Falls Sie mit Debitorenkonten arbeiten, weisen Sie die Rechnung bitte anschließend dem Debitorenkonto des Kunden zu.
Bei Zahlung weisen Sie sowohl die ursprüngliche Rechnung als auch die Rechnungskorrektur der Zahlung zu. Zum Umgang mit Rechnungskorrekturen ohne vorhandene Zahlung oder Teilgutschriften lesen Sie unseren Artikel “Eine Rechnung mit einer Gutschrift verrechnen” in unserer Wissensdatenbank.
Näheres zu den Formanforderungen an Stornorechnungen können Sie auch in unserem Blog nachlesen.