- Wie die Funktion zur amtlichen EÜR in BuchhaltungsButler funktioniert.
- Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung Ihrer EÜR.
- Welche Anlagen (EÜR, AVEÜR, SZ) zur Verfügung stehen
Die amtliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen
Mit dieser Funktion in BuchhaltungsButler können Selbstständige, Freiberufler und Kleingewerbetreibende ihre amtliche Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) direkt vorbereiten. Ein Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und hilft bei der korrekten Zuordnung Ihrer Buchhaltungsdaten zu den amtlichen Formularzeilen.
Sie erhalten ein detailliertes Protokoll, dessen Aufbau den offiziellen ELSTER-Formularen gleicht. Dies erleichtert Ihnen die manuelle Übertragung der Daten an das Finanzamt erheblich.
| Wichtiger Hinweis: Bei dieser Funktion handelt es sich um eine Beta-Version. Das bedeutet, wir entwickeln sie stetig weiter. Das generierte Protokoll dient als Grundlage für Ihre manuelle Eingabe im ELSTER-Portal. |
Berücksichtigen Sie, dass die EÜR lediglich bei deaktivierten Debitoren und Kreditoren zur Verfügung steht.
Anleitung: Ihre amtliche EÜR erstellen
Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Buchhaltung für das entsprechende Wirtschaftsjahr vollständig und abgeschlossen ist.
Schritt 1: EÜR-Assistenten starten
Navigieren Sie im Hauptmenü zum Bereich Abschluss > Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Wählen Sie das gewünschte Wirtschaftsjahr aus und generieren die EÜR. Diese wird Ihnen nun im BuchhaltungsButler Format angezeigt.
Klicken Sie unten rechts auf die Schaltfläche "Amtliche EÜR erstellen", um den Assistenten zu starten.
Hinweis: Derzeit steht Ihnen das amtliche Formular der EÜR lediglich für die Wirtschaftsjahre 2023, 2024 und 2025 zur Verfügung.
Schritt 2: Anlagen auswählen
Im ersten Schritt legen Sie fest, welche Formulare Sie benötigen.
- Anlage EÜR: Enthält Betriebseinnahmen, -ausgaben und die Gewinnermittlung (inkl. Korrekturen, Rücklagen, stille Reserven, Entnahmen/Einlagen).
- Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis): Für Angaben zu Betriebsvermögen (Anlage- und Umlaufvermögen) und Buchwertentwicklung.
- Anlage SZ: Zur Ermittlung nicht abziehbarer Schuldzinsen (ausschließlich für Einzelunternehmen).
| Hinweis: Andere Anlagen wie SE oder LuF werden nicht unterstützt. |
Schritt 3: Konten den EÜR-Zeilen zuordnen
Hier ordnen Sie die bebuchten Konten Ihrer Buchhaltung den offiziellen Zeilen der EÜR zu.
- Standard-Zuordnung: BuchhaltungsButler schlägt Ihnen basierend auf dem von Ihnen verwendeten Kontenrahmen (SKR03 oder SKR04) eine Standardzuordnung vor.
- Manuelle Anpassung: Sie können die Zuordnung für jedes Konto über das Drop-down-Menü ändern. Eine einmal geänderte Zuordnung wird für das Folgejahr gespeichert und als neuer Standard übernommen.
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Validierung: Sie müssen alle Konten zuordnen, bevor Sie mit dem nächsten Schritt fortfahren können.
Schritt 4: Manuelle Werte für die EÜR erfassen
Einige Werte für die EÜR ergeben sich nicht direkt aus den Buchungen (z.B. Pauschalen für Sachentnahmen, private Kfz-Nutzung oder Korrekturbeträge). Diese können Sie hier in den entsprechenden Feldern manuell eintragen, um Ihre EÜR zu vervollständigen.
Schritt 5: Anlage AVEÜR ausfüllen
Dieser Schritt ist nur sichtbar, wenn Sie in Schritt 2 die Anlage AVEÜR ausgewählt haben. Tragen Sie hier die Werte für Ihr Anlagenverzeichnis manuell ein. Die entsprechenden Werte können aus der Anlagenverwaltung und der SuSa entnommen werden. Dazu gehören unter anderem:
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK)
- Buchwert zu Beginn des Wirtschaftsjahres (BW Beginn)
- Zugänge und Abgänge
- Abschreibungen (AfA)
- Sonderabschreibungen (Sonder-AfA)
- Buchwert am Ende des Wirtschaftsjahres (BW Ende): berechnet sich automatisch aus den Werten: BW Beginn + Zugänge - AfA - Sonder-AfA - Abgänge.
| Hinweis: Eine automatische Befüllung der Anlage AVEÜR ist in der aktuellen Version noch nicht möglich. |
Wenn Sie Abschreibungen gebucht haben, werden die Kontensalden in die Anlage EÜR übernommen, aber nicht in die Anlage AVEÜR. Diese müssen manuell eingetragen werden. Werte, die Sie in der Anlage AV EÜR erfassen, überschreiben automatisch die Werte in der Anlage EÜR.
Schritt 6: Anlage SZ ausfüllen
Dieser Schritt erscheint nur, wenn Sie die Anlage SZ in Schritt 2 aktiviert haben. Erfassen Sie hier die Werte zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen.
Schritt 7: Allgemeine Daten prüfen
Überprüfen und ergänzen Sie hier die allgemeinen Informationen zu Ihrem Unternehmen (Name, Anschrift, Steuernummer etc.). Daten, die bereits in Ihren Unternehmensdaten hinterlegt sind, werden automatisch vorbefüllt, können aber angepasst werden.
Schritt 8: Vorschau, Prüfung und Abschluss
- Vorschau generieren: Klicken Sie auf "Weiter zur Übersicht", um die Vorschau zu generieren. Das Design ist stark an die offiziellen ELSTER-Formulare angelehnt, damit Sie sich schnell zurechtfinden. Leere Felder können bei Bedarf ausgeblendet werden.
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Plausibilitätsprüfung: Starten Sie die automatische ELSTER-Prüfung, indem Sie auf "Weiter zur Überprüfung" klicken. Das System prüft Ihre Eingaben auf Vollständigkeit und Logik.
- Fehler (Rot): Kritische Probleme, die eine Einreichung verhindern würden. Diese müssen Sie korrigieren.
- Hinweise (Gelb): Unkritische Anmerkungen, die Sie prüfen sollten, aber die Übermittlung an ELSTER nicht blockieren.
- Protokoll herunterladen: Nach erfolgreicher Prüfung können Sie ein übersichtliches Protokoll Ihrer EÜR herunterladen. Dieses Dokument dient Ihnen als Ausfüllhilfe für das ELSTER-Portal.
- Weiter zu ELSTER: Ein Button mit der Beschriftung "Weiter zu Elster Online" führt Sie direkt zur Webseite des Finanzamts, wo Sie die Daten manuell übertragen können.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zu dieser Funktion, um sie für Sie weiter zu verbessern! Teilen Sie uns Ihre Anmerkungen, Wünsche oder Beobachtungen einfach über unser Feedback-Formular mit.