Übermittlungsprotokolle, die über BuchhaltungsButler übermittelt wurden, können bei Bedarf kostenpflichtig erneut über den Support angefordert werden.
Allgemeine Informationen zu Übermittlungsprotokollen
Das Übermittlungsprotokoll für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt.-VA) muss direkt beim Absenden der Daten lokal auf Ihrem Rechner abgespeichert werden. Das Protokoll steht nicht automatisch in BuchhaltungsButler zur Verfügung und muss als Beleg hochgeladen werden, wenn Sie das Übermittlungsprotokoll in BuchhaltungsButler benötigen.
Praxistipp: Laden Sie das Übermittlungsprotokoll nach dem Download direkt in Ihrem Account hoch und weisen Sie es – sobald erfolgt – der Zahlung an das Finanzamt zu. So haben Sie dieses in BuchhaltungsButler verarbeitet und jederzeit verfügbar. |
Gebühren für erneute Anforderung von Protokollen
Sollten Sie vergessen haben, Übermittlungsprotokolle zu speichern, oder benötigen Sie diese aus anderen Gründen erneut, so können wir Ihnen diese manuell zur Verfügung stellen. Aufgrund des damit einhergehenden Aufwands ist dies nur gegen Gebühr möglich.
Für das erste Übertragungsprotokoll berechnen wir EUR 10,00 netto, jedes weitere Protokoll wird mit EUR 3,00 netto in Rechnung gestellt.
Übermittlungsprotokolle anfordern
Wenn Sie Übermittlungsprotokolle erneut anfordern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
- Geben Sie die primäre E-Mail-Adresse Ihres Kontos an (zu finden unter “Unternehmensdaten” → “Systemdaten”).
- Nennen Sie jeden Übermittlungszeitraum, für den Sie das Protokoll erneut benötigen.
- Bestätigen Sie die Kosten (“Hiermit bestätige ich Kosten i.H.v. EUR XX,XX für die erneute Zurverfügungstellung der Übermittlungsprotokolle”).
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit einige Tage in Anspruch nehmen kann. Wir bemühen uns jedoch stets um eine schnelle Bearbeitung.