Wenn Sie fälschlicherweise Zahlungen oder Belege importiert und festgeschrieben haben, können diese aufgrund der Anforderungen an eine revisionssichere Anwendung nicht mehr gelöscht werden. Hier erfahren Sie, was Sie dennoch tun können.
Löschen von festgeschriebenen Zahlungen
Zahlungen mit festgeschriebener Buchung können aus technischen Gründen nicht gelöscht werden.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Entweder eine zweite “falsche” Zahlung anlegen, mit gleichem Betrag , aber umgekehrten Vorzeichen und beide “falschen” Zahlungen auf ein Interimskonto(1590 I 1370)* kontieren. So stimmt der Saldo und die Buchungen gleichen sich aus.
*(SKR03 | SKR04)
oder
Die Zahlung mit leerem Buchungskonto speichern. Dadurch wird die ursprünglich festgeschriebene Buchung gelöscht. Im Hintergrund wird die Stornobuchung generiert. Lassen Sie die Zahlung nun offen, ohne Sie neu zu buchen.
Bitte beachten Sie, dass beim Export und den Auswertungen jedoch eine Warnmeldung aufgrund ungebuchter Geschäftsvorfälle erfolgen wird.
Löschen von Belegen mit festgeschriebener Buchung
Ein Beleg mit festgeschriebener debitorischer/kreditorischer Buchung kann nur gelöscht werden, wenn auch die Buchung vollständig gelöscht ist. Hierfür gehen Sie wie folgt vor:
- Mit Klick auf die drei blauen Kontextmenü-Punkte neben dem grünen Schlosssymbol wählen Sie “Buchung bearbeiten”.
- Mit einem erneuten Klick auf die drei blauen Kontextmenü-Punkte (oder alternativ auf das Kreuz neben dem Buchungskonto) wählen Sie nun ”Buchung entfernen”, um die Buchung zu entfernen.
- Die Buchung am Beleg kann im letzten Schritt mit Klick auf die nun blaue Schaltfläche neben der Buchung gelöscht werden.
- Im Hintergrund wird automatisch eine Stornobuchung erstellt, die auch wenn der Beleg gelöscht wurde, bestehen bleibt, um die Summen- und Saldenliste weiterhin auszugleichen.
Nun können Sie auch den Beleg vollständig löschen.
Hinweis: Gelöschte Belege werden aus Gründen der Revisionssicherheit nie gänzlich gelöscht. Über die Filtereinstellung “Gelöschte Belege” → “anzeigen” können Sie sich gelöschte Belege anzeigen lassen und diese, wenn gewünscht auch wiederherstellen. |